Ahrens: Der Staat ist in. dem allgemeinen Gesellschaftsorganismus derjenige besondere Organismus, welcher durch das Band des Rechts und vom Mittelpunkt einer centralen Macht aus alle gessellschaftichen Kreise zu einer rechtlichon Einheit und Ordnung verknüpuft. Bluntschli: Der Staat ist die politisch organisirte Volksperson eines bestimmten Landes. Schulze: Der Staat ist, die Vereinigung eines sesshaften Volkes zu einem organischen Gemeinwesen, unter einer bestimmten Verfassung, zur Verwirklichung aller Gemeinzwecke des Volkslebens, vor allem Herstellung der Rechtsordnung.